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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Urheberschutz und Nutzungsrechte
1.1 Der Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und das Urheberrechtsgesetzes. 1.2 Sämtliche Arbeiten der @gentur Jänker sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrecht geschützt.
1.3 Die Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart verwendet werden.
1.4 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der @gentur Jänker.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Entwurf und Ausarbeitung/Reinzeichnung sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung.
a) Für diese Leistung berechnet die @gentur Jänker das Lizenzhonorar für die genutzte Entwurfsarbeit
b) das Honorar für die Ausarbeitung/Reinzeichnung
2.2 Die Berechnung des Honorars richtet sich nach den aktuellen Preisen, die der Preisliste der @gentur Jänker zugrundeliegen.
2.3 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen haben keinen Einfluß auf das Honorar.
2.4 Die Honorare und sämtliche anderen Rechnungsbeträge sind bei der Ablieferung der Arbeiten fällig, und ohne Abzug zahlbar. Erstrecken sich Arbeiten über einen längeren Zeitraum, so ist das entsprechende Teilhonorar/-betrag jeweils bei Ablieferung des Werkes zu zahlen.
2.5 Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsrückstand, so behält es sich die @gentur Jänker vor, Zinsen im Werte des aktuellen Zinssatzes, mindestens jedoch 3,42 % über dem Diskontsatz dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
2.6 Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsrückstand, so steht es der @gentur Jänker frei, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, den geforderten Rechnungsbetrag zu begleichen. Jede weitere Nutzung der Arbeiten seitens des Auftraggebers ist verboten.
2.7. Notwendigkeiten, die zur ordnungsgemäßen Arbeitsabwicklung erforderlich sind, bedürfen, falls nicht ausdrücklich vom Auftraggeber gewünscht, keines weiteren Angebotes und sind wie alle anderen Arbeiten kostenpflichtig.
2.8 Auf sämtliche Arbeiten sind Nettobeträge zzgl. 15 % MwSt. zu entrichten. Jede zweite schriftliche Mahnung ist kostenpflichtig und wird mit 10,00 DM in Rechnung gestellt.
2.9 Preise: Die im Internet angegebenen Preise sind Richtpreise. Sie unterliegen Schwankungen je nach Marktsituation, Lieferantenpreise etc. Erst ein konkrtetes Angebot ist für die
@gentur Jänker verbindlich.
3. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
3.1 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Ausführungsarbeiten entstehende technische Kosten müssen vom Auftraggeber erstattet werden.
3.2 Änderungen von Entwürfen oder Ausführungsarbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet.
3.3 Sämtliche Kurierfahrten sind vom Auftraggeber zu zahlen und werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.4 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber erforderlich sind, werden die entstandenen Kosten und Spesen sowie die Verrechnungssätze gemäß Preisliste berechnet.
3.5 Die Vergabe von Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) nimmt die @gentur Jänker nur aufgrund der mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung, in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
4. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
4.1 An sämtlichen Arbeiten der @gentur Jänker werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Zusendungen und Rücksendungen der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
5. Korrektur und Produktionsüberwachung
5.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der @gentur Jänker unaufgefordert Korrekturmuster vorzulegen.

6. Haftung/Beanstandung
6.1 Die Endkorrektur und anschließende Freigabe zum Druck ist vom Auftraggeber schriftlich an die @gentur Jänker mitzuteilen. Diese letzte Korrektur, bzw. das letzte Proof ist für den Druck verbindlich, und wird bei einer Reklamation des Auftraggebers als alleiniges Anfechtungskriterium angesehen. Stimmt das Resultat des Druckes mit der Freigabe überein, kann kein Schadensersatzanspruch gegenüber der @gentur Jänker gemacht werden, auch wenn im Nachhinein Fehler entdeckt wurden, die vom Auftraggeber wegen mangelnder Korrektur übersehen wurden. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
6.2 Soweit die @gentur Jänker auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Auftrag gibt, haftet die @gentur Jänker nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse des beauftragten Leistungsbringers.
6.3 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Übergibt im Ausnahmefall der Auftraggeber die Freigabe an die @gentur Jänker, stellt er die @gentur von einer Haftung frei.
6.4 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von @gentur Jänker nicht ausgeschlossen.
6.5 Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Poststempeldatum der Sendung zulässig.
7. Belegexemplare
7.1 Von vervielfältigten Werken sind der @gentur Jänker mindestens 5 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz des Auftragnehmers.
8.2 Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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